Einmal im Jahr bekommen Arbeitnehmer Post von der Gesetzlichen Rentenversicherung:
Die Renteninformation.
Dort steht - mit einem Kästchen hervorgehoben - der Betrag, den sie zu erwarten haben, wenn sie weiterarbeiten wie bisher und mit welcher Rente sie beim Eintritt in den Ruhestand rechnen können:
Dieser Wert aber ist - milde ausgedrückt - sehr optimistisch.
Denn, diese Renteninformation enthält auch Hinweise, dass
Dazu haben wir Ausführungen von Fachleuten / Professoren / Versicherungsmathematiker
in Zahlen, Bild und Videoclip dargestellt.
Die "Deutsche Rentenversicherung" hat uns eine Abmahnung geschickt weil wir die Bildmarke der Rentenversicherung auf dieser Seite dargestellt hatten. Wir begingen dadurch eine Markenrechtsverletzung und haben diese natürlich entfernt.
Weiter enthält diese Abmahnung: "Dabei vermittet diese Gestaltung der Werbung" (also unsere Darstellungen der möglichen Leistungen) einen negativen Eindruck von der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden mit dem Ziel, die Inanspruchnahme Ihrer Dienstleistung zu fördern. Sie bringen die Deutsche Rentenversicherung Bund so unbefugt in Verbindung zu Ihren Dienstleistungen und verletzen rechtswidrig unseren Geltungsanspruch als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung."
Dazu ein unabhängiger Versicherungsmathematiker:
"Wenn man ein mittleres Einkommen hat, dann landet man ungefähr auf dem Niveau...???
Ja, die durchaus realistische Aussicht darf nicht dargestellt werden."
...auch nicht
Wer heute x.xxx € netto verdient, hat gute Chancen zu Beginn seines Rentenalters nicht viel mehr zur Verfügung zu haben als jemand, der im Alter auf Sozialhilfe (Grundsicherung) angewiesen ist und nie Beiträge geleistet hat.
...aber sehen Sie selbst im folgenden Flash (musste entfernt werden)