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Mobil-Home - gewerbliche Nutzung

Gewerbliche Nutzung

Grundsätzlich gilt ein Rolling Tiny House steuerrechtlich nicht als Immobilie sondern vielmehr als Mobilie, die steuerlich auch entsprechend behandelt wird.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, ein Rolling Tiny House als Büro, als Messestand mit eigener Übernachtungsmöglichkeit oder als hochattraktives Verkaufsbüro auf dem Marktplatz oder im neuen Wohngebiet zu nutzen.

Der AfA-Zeitraum beträgt 8 Jahre.

 

Bei einer Vermietung als Ferienhaus kann zusätzlich der verringerte Mehrwertsteuersatz greifen. In touristischen Hochburgen bieten sich Rolling Tiny Houses ideal als saisonale Mitarbeiterwohnungen an.

Bei einer Vermietung als Ferienhaus kann zusätzlich der verringerte Mehrwertsteuersatz greifen. In touristischen Hochburgen bieten sich Rolling Tiny Houses ideal als saisonale Mitarbeiterwohnungen an.

 

Bereits heute sind ganze Tiny House Villages in Vorbereitung und Planung, die vor den Toren großer Städte neue Perspektiven für Berufstätige oder Senioren bieten sollen.

 

Es geht aber auch einige Nummern kleiner wie zum Beispiel in Form eines Tiny Houses für die studierende Tochter oder den Sohn.

Unser Netzwerk von Spezialisten unterstützt Sie gerne in der Umsetzung Ihrer geschäftlichen Wünsche rund um Rolling Tiny Houses.

 

Sprechen Sie uns auf eine gewerbliche Nutzung von Rolling Tiny Houses an.

Immobilien sind die beliebteste Form der Altersvorsorge. 0