Bereits seit einigen Jahren existiert ein Gesetz, das den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtert – das Altersvermögensgesetz. Der Staat fördert bestimmte Anlageformen mit Zulagen und teils mit zusätzlichen Steuervorteilen. Dies lohnt sich für Familien mit Kindern genauso wie für Besserverdiener und Singles. Beteiligen Sie den Staat an Ihrer privaten Vorsorge.
Die staatlichen Förderungen errechnen sich nach Einkommen und Familienstand und können einen hohen Anteil Ihrer Beiträge ausmachen! Die staatliche Förderung kann 80 Prozent und mehr Ihres Beitrages betragen. Also kein Geld verschenken!
Grundzulage | 154 € p.a. |
Kinderzulage | 185 € p.a. |
Kinderzulage für ab 2008 geborene | 300 € p.a. |
Mindestbeitrag vom Bruttolohn | 4% |
Höchstbeitrag inkl. Zulagen | 2.100 € p.a. |
Ein Beispiel zur Ermittlung des Eigenbeitrags und damit verbundener Ertagsmöglichkeit.
Kerstin
Brutto-Jahres-Einkommen ca. 20.000 €
Alter 44 Jahre
Alleinstehend
2 Kinder
Sparzeit 21 Jahre
4% vom Einkommen | 800 € | Sparleistung p.a. |
./. Grundzulage | 154 € | Kerstin |
./. Kind 1 | 185 € | |
./. Kind 2 | 300 € | nach 2008 geboren |
verbleibt ein Eigenbeitrag von | 161 € | p.a. |
Die Ergebnisse:
Fazit: Für einen Eigenaufwand von 3.381 € kann Kerstin nach 21 Jahren ca. 31.000 € erhalten!
...eine gute Entscheidung?_____
Also kein Geld verschenken!
Ein weiteres Beispiel - tatsächlich geleisteter Beitrag und Ergebnis.
Conny
zu versteuerndes
Jahres-Einkommen ca. 40.000 €
geboren 1986
Single
keine Kinder
Sparzeit bis zum Alter von 67
Anlageform "mit" Förderung
Sparleistung p.a. | 2.100 € |
./. Zulage | 154 € |
./. Steuervorteil ca. | 686 € |
Eigenanteil p.a. | 1.290 € |
Ergebnis bei 6% Wertentwicklung
Anlageform "ohne" Förderung
Keine Förderung | 0 € |
deshalb ausgehend vom | |
gleichen Eigenanteil p.a. | |
Eigenanteil und Sparleistung | 1.290 € |
Ergebnis bei 6% Wertentwicklung